ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Programmierdienstleistungen

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
  3. Keine Anlageberatung oder Finanzdienstleistung
  4. Vertragsschluss
  5. Mitwirkungspflichten des Kunden
  6. Leistungserbringung und Fristen
  7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  8. Abnahme
  9. Nutzungsrechte
  10. Verschwiegenheit
  11. Gewährleistung und Mängelhaftung
  12. Software-Updates und Wartung
  13. Haftung und Haftungsbeschränkung
  14. Kein Widerrufsrecht
  15. Technische Anforderungen
  16. Datenschutz
  17. Eigentumsvorbehalt
  18. Vertragsbeendigung
  19. Schlussbestimmungen

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von Diplom Wirtschaftsinformatiker Jan Köhler, Turnhallenstr. 7, 09337 Callenberg, (nachfolgend "Dienstleister"), gelten für alle Verträge über die individuelle Programmierung von automatisierten Handelssystemen (Trading-Roboter, Expert Advisors) und verwandten Dienstleistungen, die zwischen dem Dienstleister und dem Kunden geschlossen werden. Diese AGB sind in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Internetseite www.eigenerhandelsroboter.de einsehbar.

(2) Geschäftskunden im Sinne dieser AGB sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Diese AGB gelten für Verträge mit Kunden, die ihren Wohnsitz oder Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben.

 

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die individuelle Programmierung von automatisierten Handelssystemen (Trading-Roboter, Expert Advisors) nach den spezifischen Vorgaben, Strategien und technischen Anforderungen des Kunden.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot des Dienstleisters sowie der zwischen den Parteien abgestimmten Systembeschreibung. Der Dienstleister schuldet die fachgerechte Umsetzung der vom Kunden definierten und freigegebenen Handelsstrategie als ausführbaren Programmcode.

(3) Die Übergabe der programmierten Systeme erfolgt ausschließlich in digitaler Form als Programmdatei per E-Mail oder Download-Link. Eine physische Datenträgerlieferung ist nicht geschuldet.

(4) Installations-, Konfigurations- und sonstige Einrichtungsleistungen sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

 

§ 3 Keine Anlageberatung oder Finanzdienstleistung

(1) Der Dienstleister erbringt ausschließlich technische Programmierdienstleistungen. Eine Bewertung, Empfehlung oder Beratung hinsichtlich der Profitabilität, Eignung oder Erfolgsaussichten von Handelsstrategien erfolgt ausdrücklich nicht.

(2) Der Dienstleister erbringt keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

(3) Die Entwicklung, Auswahl und Nutzung der Handelsstrategie erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit seiner Handelsstrategie selbst verantwortlich.

(4) Hinweise des Dienstleisters zur technischen Umsetzbarkeit stellen keine Anlageberatung dar.

(5) Sämtliche auf der Internetseite www.eigenerhandelsroboter.de veröffentlichten Inhalte, einschließlich etwaiger Beispiele, Tutorials oder Fachartikel, dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung, Empfehlung oder Aufforderung zum Handel mit Finanzinstrumenten dar. Etwaige Backtests, Performance-Darstellungen oder Erfolgskennzahlen dienen nur der technischen Illustration. Aus vergangenen Ergebnissen kann nicht auf zukünftige Erträge geschlossen werden.

 

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Internetseite des Dienstleisters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt wie folgt:

  • Der Kunde übermittelt seine Anforderungen, insbesondere Strategie, technische Spezifikationen, Zielplattform und alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen
  • Der Dienstleister prüft die technische Umsetzbarkeit
  • Bei positiver Prüfung erstellt der Dienstleister ein verbindliches Angebot mit detaillierter Systembeschreibung und Kostenvoranschlag
  • Der Kunde nimmt das Angebot durch ausdrückliche Erklärung durch Unterschrift (E-Mail, schriftlich) an, dies gilt auch für eventuelle Nachträge
  • Der Dienstleister bestätigt die Annahme. Die Programmierung beginnt nach Eingang der Anzahlung gemäß § 7(2).

(3) Der Dienstleister behält sich vor, Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn:

  • die gewünschte Strategie technisch nicht umsetzbar ist
  • rechtliche Bedenken bestehen
  • die Anforderungen unklar oder unvollständig sind

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Programmierung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung:

  • Detaillierte Strategiebeschreibung mit allen Parametern
  • Ein- und Ausstiegsbedingungen
  • Risikomanagement-Vorgaben (Stop-Loss, Take-Profit, Positionsgrößen)
  • Zeitrahmen und Märkte
  • Besondere Anforderungen (z. B. Propfirmen-Regeln, Broker-Spezifikationen)
  • Zielplattform ist der MetaTrader 5

(2) Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung der übermittelten Strategie berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, das fertige System unverzüglich nach Übergabe, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen, ausführlich im Demo-Modus zu testen und etwaige Mängel detailliert zu melden.

(4) Verzögerungen durch mangelhafte Mitwirkung des Kunden führen zu entsprechenden Terminverschiebungen und können Mehrkosten verursachen.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass seine technische Umgebung die Systemanforderungen erfüllt.

 

§ 6 Leistungserbringung und Fristen

(1) Der Dienstleister erbringt die Programmierung nach den anerkannten Regeln der Softwaretechnik und mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt.

(2) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als "verbindlich" bezeichnet wurden. Die Einhaltung setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

(3) Der Dienstleister ist zu Teilleistungen berechtigt (z. B. Prototyp, Zwischenversionen), soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

(4) Bei Verzögerungen wird der Kunde unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen neuen Fertigstellung informiert. Bei vom Dienstleister zu vertretenden Verzögerungen hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. 

 

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro. Für Kunden in Deutschland wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet. Bei Unternehmern aus anderen EU-Ländern erfolgt die Abrechnung ohne Umsatzsteuer (Reverse-Charge). Für Schweizer Unternehmer gelten die Preise netto ohne deutsche Umsatzsteuer. Verbraucher aus dem Ausland erhalten Rechnungen inklusive deutscher Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden Geschäften gelten ergänzend die jeweiligen steuerlichen Vorschriften.

(2) Die Zahlung erfolgt wie folgt:

  • 50% der vereinbarten Vergütung nach schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden (Unterzeichnung des Angebotes inkl. Systembeschreibung)
    Die Programmierung beginnt nach Zahlungseingang dieser Anzahlung.
  • 50% nach Übergabe der fertiggestellten Software

Die Software gilt als fertiggestellt, wenn sie die vereinbarten Funktionen gemäß Systembeschreibung erfüllt und vom Dienstleister erfolgreich getestet wurde. Etwaige Mängel sind innerhalb der Testphase gemäß § 5 (3) anzuzeigen und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Die Rechnung gilt als am Tag der E-Mail-Übermittlung zugegangen. An diesem Tag beginnt die Zahlungsfrist. Zahlungen werden ausschließlich in Euro akzeptiert. Umrechnungskosten trägt der Kunde.

(4) Nachträgliche Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt, kalkuliert, per Kostenvoranschlag mitgeteilt und nach schriftlicher Bestätigung durch den Kunden vom Dienstleister umgesetzt und berechnet.

(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Der Dienstleister ist zudem berechtigt, alle seine Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Der Dienstleister hat neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen (z. B. Lizenzkosten für spezielle Tools), sofern diese vorab mit dem Kunden abgestimmt wurden.

(7) Stehen dem Dienstleister mehrere Forderungen gegenüber dem Kunden zu, bestimmt der Dienstleister, auf welche Forderung Zahlungen angerechnet werden.

(8) Werden dem Dienstleister nach Vertragsschluss Umstände bekannt, wonach seine Ansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet erscheinen, ist er berechtigt:

  • noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu erbringen
  • nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
  • Schadensersatz nach § 645 BGB zu verlangen

(9) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

 

§ 8 Abnahme

(1) Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Programmierung im Wesentlichen vertragsgemäß erfolgt ist.

(2) Die Abnahme erfolgt durch:

  • Ausdrückliche Abnahmeerklärung des Kunden oder
  • Produktive Nutzung des Systems oder
  • Ablauf von 4 Wochen nach Übergabe ohne Mängelrüge bezüglich wesentlicher Mängel

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese sind im Rahmen der Gewährleistung zu beheben.

 

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem für ihn individuell erstellten Handelssystem.

(2) Der Quellcode verbleibt beim Dienstleister, sofern nicht ausdrücklich die Übertragung des Quellcodes vereinbart wurde.

(3) Das System ist ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung oder sonstiger Vertrieb an Dritte ist untersagt. Dies gilt sowohl für den Kunden als auch den Dienstleister. Es sei denn, es wurde zwischen den Vertragsparteien etwas anderes schriftlich vereinbart.

(4) Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen erlöschen die Nutzungsrechte automatisch. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Software und alle Kopien zu löschen und dies auf Verlangen zu bestätigen.

(5) Der Dienstleister sichert zu, dass die programmierte Software keine Rechte Dritter verletzt, soweit sie gemäß den Vorgaben des Kunden erstellt wurde. Sollte die vom Kunden vorgegebene Strategie Rechte Dritter verletzen, stellt der Kunde den Dienstleister von allen Ansprüchen frei.

(6) Der Kunde ist berechtigt, von der Software Sicherungskopien für eigene Backup-Zwecke zu erstellen. Diese Kopien unterliegen denselben Nutzungsbeschränkungen wie das Original.

 

§ 10 Verschwiegenheit

(1) Der Dienstleister verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit über alle ihm bekannt gewordenen:

  • Handelsstrategien und -parameter
  • Geschäftsgeheimnisse
  • Persönlichen Daten des Kunden

(2) Diese Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Vertragsbeendigung hinaus.

(3) Der Dienstleister wird die Strategie des Kunden nicht für eigene Handelszwecke nutzen oder Dritten zugänglich machen. Abweichend hiervon können die Parteien in einer separaten schriftlichen Vereinbarung festlegen, dass der Dienstleister die Strategie ausschließlich für eigene Handelszwecke nutzen darf, wenn im Gegenzug die Programmierung kostenfrei erfolgt. Eine Weitergabe an Dritte bleibt auch in diesem Fall ausgeschlossen.

(4) Ausnahmen bestehen nur bei gesetzlichen Offenlegungspflichten gegenüber Behörden.

 

§ 11 Gewährleistung und Mängelhaftung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbrauchern 24 Monate, bei Unternehmern 12 Monate ab Abnahme.

(2) Software kann nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden. Sie besitzt die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte und gewöhnliche Verwendung und entspricht der üblichen Qualität. Funktionsbeeinträchtigungen, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen oder ähnlichen Umständen resultieren, gelten nicht als Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt ebenfalls außer Betracht.

(3) Der Dienstleister gewährleistet, dass das System:

  • Die vereinbarten Funktionen erfüllt
  • Der Systembeschreibung entspricht
  • Auf der Zielplattform lauffähig ist

(4) Keine Gewährleistung besteht für:

  • Die Profitabilität der implementierten Strategie
  • Kompatibilität mit nicht vereinbarten Plattformen/Versionen
  • Fehler durch unsachgemäße Bedienung
  • Fehler durch Änderungen der Handelsplattform nach Übergabe

(5) Bei Mängeln steht dem Dienstleister das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neuherstellung zu, wobei er zur Nacherfüllung verpflichtet ist. Der Kunde hat dem Dienstleister nach vorheriger Abstimmung die notwendige Zeit und Gelegenheit zur Behebung der Mängel zu geben. Verweigert der Kunde dies, entfällt die Haftung des Dienstleisters für daraus entstehende Folgeschäden. Zudem kann der Dienstleister die Mängelbeseitigung verweigern, solange der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist. 

Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs besteht erst, wenn die Mängelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, da es sich um individuell erstellte Software handelt, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Bereits geleistete Zahlungen, insbesondere Anzahlungen, werden auf den Gesamtpreis angerechnet und sind bei Vertragsbeendigung nicht zurückzuerstatten. Sofern bereits umfangreiche Teilleistungen erbracht wurden, behält sich der Dienstleister das Recht vor, hierfür einen angemessenen Wertersatz zu verlangen.

(6) Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe, schriftlich unter genauer Beschreibung anzuzeigen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB.

(7) Aussagen zu Leistungsmerkmalen stellen nur dann Garantien dar, wenn sie schriftlich erfolgen 

(8) Ein Mangel liegt nicht vor bei:

  • Fehlern durch unsachgemäße Bedienung trotz Dokumentation
  • Verwendung in nicht spezifizierter Umgebung
  • Eigenmächtigen Änderungen des Kunden
  • Fehlern durch Drittanbieter-Komponenten (Broker-API, Plattform-Updates, Trade-Kopierer, VPS, …)

(9) Soweit gesetzlich zulässig, wird für die Software und die zugehörigen Daten keine Gewährleistung übernommen. Die Software wird „wie besehen“ bereitgestellt; Programmierfehler (Bugs) und technische Mängel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Sonstige Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(10) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen verursacht werden. Wird die Software ohne Zustimmung des Dienstleisters selbst geändert oder durch Dritte geändert, entfällt die Gewährleistung vollständig. Sollte ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht unter die Gewährleistungspflicht fallen, ist der Dienstleister berechtigt, für die erbrachte Tätigkeit und Aufwendungen den üblichen Stundensatz zu berechnen. Dies gilt auch für die Abwicklung von Garantiefällen gegenüber Dritten. Der Dienstleister kann hierfür eine angemessene Pauschale oder den üblichen Stundensatz berechnen.

(11) Die Rückgabe von individuell programmierter Software ist ausgeschlossen.

 

§ 12 Funktionsgarantie

(1) Der Dienstleister garantiert, dass das programmierte Handelssystem die in der schriftlich vereinbarten Systembeschreibung festgelegten Funktionen technisch korrekt ausführt („technische Funktionsgarantie").

(2) Die Funktionsgarantie bezieht sich ausschließlich auf die technische Funktionsfähigkeit der programmierten Features gemäß der vom Kunden unterzeichneten Systembeschreibung, die ein grundlegender Teil des Auftrags ist. Sie umfasst keine Garantie für wirtschaftliche Ergebnisse, Gewinne oder Marktentwicklungen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, das System nach Übergabe unverzüglich in einer Demoumgebung ausgiebig zu testen und etwaige Fehler unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Vom Dienstleister anerkannte Fehler werden im Rahmen der Funktionsgarantie kostenfrei behoben.

(4) Die Funktionsgarantie gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Abnahme des Systems.

(5) Die Funktionsgarantie erlischt bei Modifikationen des Systems durch den Kunden oder Dritte.

 

§ 13 Software-Updates und Wartung

(1) Der Dienstleister stellt kostenlose Updates bereit:

  • bei Verbrauchern: für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Abnahme
  • bei Unternehmern: für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Abnahme

Updates umfassen ausschließlich:

  • Kritische Sicherheitslücken
  • Anpassungen bei wesentlichen Plattform-Updates, die die grundlegende Funktionsfähigkeit beeinträchtigen

(2) Updates werden nur bereitgestellt, wenn:

  • der Kunde die Software vollständig bezahlt hat und unverändert nutzt
  • die ursprünglich vereinbarte Plattform verwendet wird
  • keine eigenmächtigen Modifikationen vorgenommen wurden

(3) Der Kunde wird über verfügbare Updates per E-Mail an die bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Adresse informiert. Die Updates werden als Dateianhang oder Download-Link mit Installationsanleitung bereitgestellt.

(4) Nicht enthalten sind:

  • Funktionserweiterungen
  • Strategieoptimierungen
  • Anpassungen an neue Broker-Anforderungen

(5) Nach Übergabe gewährt der Dienstleister 4 Wochen kostenlosen Support für Bedienungsfragen und kleinere Anpassungen.

(6) Weitergehende Wartung kann durch einen separaten Wartungsvertrag vereinbart werden.

(7) Der Dienstleister ist berechtigt, nachträgliche Anpassungen vorzunehmen, soweit diese für Sicherheit, Fehlerbehebungen oder rechtliche Compliance erforderlich sind und die vertragsgemäße Nutzung nicht beeinträchtigt wird.

 

§ 14 Haftungsausschluss, Haftung und Haftungsbeschränkung 

(1) WICHTIGER RISIKOHINWEIS: Der Handel mit Finanzinstrumenten birgt erhebliche Risiken bis zum Totalverlust. Der Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für Handelsverluste, fehlerhafte Trading-Entscheidungen oder Verluste durch Marktbewegungen. Die Software setzt lediglich die vom Kunden vorgegebene Strategie technisch um. Der Kunde bestätigt, dass er über die Risiken des automatisierten Handels aufgeklärt ist und auf eigenes Risiko handelt. Der Dienstleister empfiehlt, sich vor Nutzung der Software bei seinem Broker über Finanztermingeschäfte informieren zu lassen.

(2) Der Haftungsausschluss gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.

(3) Der Dienstleister haftet unbeschränkt:

  • Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes

(4) Die Haftung des Dienstleisters bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für das betroffene Projekt vereinbarten Vergütung. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Haftung auf die Jahresvergütung begrenzt. Der Ersatz von Vermögensschäden unterliegt einer Beschränkung gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben. Insbesondere wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Auftragssumme und dem entstandenen Schaden besteht. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre.

(6) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden durch:

  • Ausfall oder Fehler der Handelsplattform MetaTrader5
  • Internetverbindungsunterbrechungen
  • Brokerseitige Probleme (Serverausfall, Requotes, Slippage)
  • Fehlerhafte Marktdaten
  • Höhere Gewalt (Stromausfall, Naturkatastrophen), sofern diese nicht auf Verschulden des Dienstleisters beruhen
  • Fehler durch unsachgemäße Bedienung des Kunden trotz Dokumentation
  • Verwendung in nicht spezifizierter Umgebung
  • Eigenmächtige Änderungen des Kunden
  • Fehler durch Drittanbieter-Komponenten (Broker-API, Plattform-Updates, Trade-Kopierer, VPS, …)

(7) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:

  • Handelsverluste jeglicher Art
  • Entgangene Gewinne

(8) Der Kunde handelt in jedem Fall auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.

 

§ 15 Kein Widerrufsrecht

Bei der individuellen Programmierung nach Kundenspezifikation handelt es sich um maßgeschneiderte Software. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden. Der Kunde wird vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Widerrufsrecht besteht, und bestätigt dies mit der Auftragserteilung.

 

§ 16 Technische Anforderungen

(1) Der Kunde ist für die technische Infrastruktur selbst verantwortlich:

  • Kompatible und lizenzierte Handelsplattform
  • Stabile Internetverbindung
  • Ausreichende Systemressourcen
  • Aktuelles Betriebssystem

(2) Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Fehler, die auf mangelhafte technische Voraussetzungen zurückzuführen sind.

(3) Der Dienstleister empfiehlt dem Kunden, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (aktuelle Antivirensoftware, Firewall, regelmäßige Backups), um die Software und Handelsdaten zu schützen.

 

§ 17 Internetseiten-Nutzung und Haftungsausschluss

(1) Soweit von der Internetseite des Dienstleisters auf Internetseiten Dritter verlinkt wird, übernimmt der Dienstleister keine Haftung für deren Inhalte oder Datenschutz. Links dienen lediglich der Information.

(2) Die Inhalte der Internetseite können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden.

 

§ 18 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die ausführliche Datenschutzerklärung ist unter www.eigenerhandelsroboter.de/datenschutz einsehbar. Der Dienstleister speichert Handelsstrategien und Kundenprojekte nur für die Vertragsdurchführung und löscht diese nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Für Kunden aus Österreich gilt ebenfalls die DSGVO. Für Kunden aus der Schweiz gelten die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).

 

§ 19 Urheberrecht

(1) Der Dienstleister ist Inhaber der Urheberrechte an den von ihm erstellten Texten, Anleitungen und der zur Software gehörenden Dokumentation. An verwendeten Bildern auf der Internetseite bestehen Nutzungsrechte gemäß den Lizenzbedingungen von Unsplash bzw. anderen Bildanbietern.

(2) Die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verbreitung der vom Dienstleister erstellten Inhalte und Dokumentation bedarf seiner schriftlichen Zustimmung. Dies gilt nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung der Dokumentation im Rahmen der Softwarenutzung.

(3) Website-Design und -Funktionen unterliegen den Nutzungsbedingungen von Strato.

 

§ 20 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters. Bei Zahlungsverzug erlischt das Nutzungsrecht automatisch.

 

§ 21 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Dienstleisters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Dienstleisters. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden mit Sitz in Österreich und der Schweiz, soweit rechtlich zulässig.

 

§ 22 Vertragsbeendigung

(1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Nach Vertragsende bleiben Verschwiegenheitspflichten und Nutzungsrechte unberührt.

 

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und Dienstleister gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG) sowie unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Für Kunden mit Wohnsitz in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere Österreich, gelten zwingende verbraucherschützende Vorschriften ihres jeweiligen Landes, auch wenn deutsches Recht gewählt wurde.

(3) Für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingende Vorschriften des schweizerischen Rechts entgegenstehen. Die AGB werden in der jeweiligen Rechtsordnung mit gebotener Berücksichtigung der zwingenden Vorschriften angewandt.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die elektronische Form (E-Mail) genügt dem Schriftformerfordernis. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(5) Hinweis zur Streitbeilegung:
Für Kunden aus Deutschland: Der Dienstleister ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
Österreich: Für Kunden aus Österreich: RTR-Schlichtungsstelle (https://www.rtr.at)
Schweiz: Für Kunden aus der Schweiz sind EU-Schlichtungsstellen nicht zuständig.

(6) Vertragssprache ist Deutsch. Alle Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 

 

 

Stand: Callenberg, September 2025

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