WIDERRUFSBELEHRUNG
Diese Widerrufsbelehrung gilt für Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß § 355 BGB. Unternehmer (B2B-Kunden) haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Kein Widerrufsrecht bei individueller Programmierung
Bei der Programmierung von automatisierten Handelssystemen nach Ihren individuellen Vorgaben und Spezifikationen handelt es sich um die Anfertigung kundenspezifischer, maßgeschneiderter Software.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, kein Widerrufsrecht.
Dieses Prinzip gilt gleichermaßen in:
- Österreich: § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG
- Schweiz: Kein gesetzliches Fernabsatz-Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen
Was bedeutet das für Sie?
Sobald wir mit der Programmierung Ihres individuellen Handelssystems beginnen, können Sie den Auftrag nicht mehr widerrufen. Dies ist gesetzlich so geregelt, da wir speziell für Sie und nach Ihren Vorgaben arbeiten.
Ihre Sicherheit
Um sicherzustellen, dass das programmierte System Ihren Vorstellungen entspricht:
- Führen wir ein ausführliches kostenloses Erstgespräch
- Erstellen wir eine detaillierte Systembeschreibung, die wir mit Ihnen besprechen
- Bieten wir Ihnen einen verbindlichen Kostenvoranschlag
- Gewähren wir eine Funktionsgarantie gemäß Systembeschreibung
- Bieten wir 4 Wochen kostenlosen Support nach Auslieferung
Bestätigung bei Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung bestätigen Sie, dass:
- Sie über das Nichtbestehen des Widerrufsrechts informiert wurden
- Sie damit einverstanden sind, dass kein Widerrufsrecht besteht
- Sie wünschen, dass wir sofort mit der Programmierung beginnen
Fragen?
Sollten Sie Fragen zum fehlenden Widerrufsrecht oder zu unseren Leistungen haben, kontaktieren Sie uns gerne vor Auftragserteilung. Wir klären alle offenen Punkte im kostenlosen Erstgespräch.
Stand: 09.09.2025
